Feststellung des Gebietsstands

Der Gebietsstand wird monatlich aufgrund von Meldungen der zuständigen Landesbehörden erfasst und zusammengestellt. Die Bereitstellung des Gebietsstandes erfolgt im allgemeinen jährlich.

Rechtsgrundlage: Landesspezifische Regelungen.

© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2003

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Feststellung des Gebietsstands. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2010 / GENESIS Datenbank.
Retrieved 21:28, May 21, 2013 (UTC).
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