Der Gebietsstand wird monatlich aufgrund von Meldungen der zuständigen Landesbehörden erfasst und zusammengestellt. Die Bereitstellung des Gebietsstandes erfolgt im allgemeinen jährlich.
Rechtsgrundlage: Landesspezifische Regelungen.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2003
Resursi
Dodаtne informаcije
Cite this
Feststellung des Gebietsstands. Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2010 / GENESIS Datenbank.
Retrieved 10:40, Jun 20, 2013 (UTC).
the Data Hub
Comments